
Die Willenserklärung ist die Äußerung eines privaten Willens. In ihr muss der Wille zum Handeln und der Wille zur Rechtsbindung enthalten sein. Ist die Willenserklärung mangelbehaftet, so steht dem Erklärenden unter Umständen ein Recht zur Anfechtung zu. Beim Vorliegen zweier korrespondierender und mangelfreier Willenserklärungen, ist ein wi...
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