
Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (lat.: voluntatis declaratio) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die Kundgabe (Erklärung) des Willens einer Person, die einen Rechtserfolg beabsichtigt. Dieser Erfolg soll nach der Rechtsordnung eintreten, weil er vom Erklärenden gewollt ist (Motive des BGB, Bd. 1, S. 126). Fallen Will...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Willenserklärung

ist die private, auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Äußerung des Willens (z. B. Erklärung, ein Buch kaufen zu wollen). Sie wird für das Rechtsgeschäft vorausgesetzt. Als rechtswissenschaftliche Grundfigur wird sie erst im 18. Jh. erkannt (vgl. aber bereits Connan, 1508-1551). Die W. kann einen Willensmangel enthalten.Kaser §§ 5 I, 8 I 1...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Die WE ist die Äußerung eines rechtlich erheblichen Willens, die auf einen rechtlichen Erfolg hinzielt; der Rechtserfolg tritt hier - anders als bei der bloßen Rechtshandlung - ein, weil er vom Erklärenden gewollt ist. Das BGB geht von diesem im Gesetz nicht näher definierten Begriff aus und enthält...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Willenserklaerung.htm

Eine Willenserklärung ist eine auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Willensäußerung. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil eines Rechtsgeschäfts. Erforderlich für eine wirksame Willenserklärung ist zum einen ein äußerer Erklärungstatbestand: Die Han...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

(declaration of intent, declaration of intention, statement of intention, statement of purpose) Die ausgesprochene oder stillschweigende Bekanntgabe eines persünlichen Willens in der Öffentlichkeit oder mindestens einem Dritten gegenüber. Beispie...
Gefunden auf
https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=W&id=29195&page=1

subjektiver und objektiver Tatbestand einer Willenserklärung Willens
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Kundgabe eines Willens mit rechtlicher Relevanz ist eine Willenserklärung (Abkürzung: WE). Rechtsgeschäfte wie etwa ein Kaufvertrag bestehen in der Regel aus zwei Willenserklärungen, dem Angebot und der Annahme. Willenserklärungen können formlos gültig sein. Sie können auch durch ein beliebiges, entsprechend deutbares Verhalten (z.B. di...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

Eine Willenserklärung ist eine wichtige Vorraussetzung für das Zustandekommen von Verträgen. Sie ist sogar deren Grundlage. Ein Vertrag oder eine Vereinbarung wird geschlossen, wenn jede der Vertragsparteien eine Willenserklärung abgegeben hat. Die Willenserklärung stellt daher die Äußerung des Willens einer Person dar. Dies bedarf der Schri...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Eine Willenserklärung ist eine wichtige Vorraussetzung für das Zustandekommen von Verträgen. Sie ist sogar deren Grundlage. Ein Vertrag oder eine Vereinbarung wird geschlossen, wenn jede der Vertragsparteien eine Willenserklärung abgegeben hat. Die Willenserklärung stellt daher die Äußerung des Willens einer Person dar. Dies bedarf der Schri...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Der Begriff Willenserklärung stammt aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wobei dieser dort nicht ausdrücklich, sondern in den §§ 116 ff. BGB indirekt definiert wird. Es handelt sich um die ausdrückliche Erklärung, etwas Bestimmtes zu wollen, beispielsweise Versicherungsschutz bei einer Versicherun...
Gefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Die WE ist die Äußerung eines rechtlich erheblichen Willens, die auf einen rechtlichen Erfolg hinzielt; der Rechtserfolg tritt hier – anders als bei der bloßen Rechtshandlung – ein, weil er vom Erklärenden gewollt ist. Das BGB geht von diesem im Gesetz nicht näher definierten Begriff aus und enthält über Voraussetzungen und Wirksa...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Willenserklaerung.html

Mit Willenserklärung bezeichnet man Äußerungen einer Person, die auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges gerichtet sind, der eintritt weil der Handelnde ihn will. Zur Abgrenzung siehe unter geschäftsähnliche Handlung und Realakt. Willenserklärungen sind demnach Äußerungen wie: Beispiele: Ich biete Ihnen das Auto für 2500,- an. Ic...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/willenserklaerung.php

als wichtigster Bestandteil des Rechtsgeschäfts und damit Grundlage der Privatrechtsordnung die Äußerung des Willens, auf eine Rechtslage einzuwirken, durch ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung. Die Willenserklärung ist nur bei voller Geschäftsfähigkeit und bei Fehlen von Willensmängeln voll wirksam.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/willenserklaerung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.