[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Wildmeister, des -s, plur. ut nom. sing ein Beamter, welcher die Aufsicht über das Wild in einem gewissen Bezirke hat, und auch Forstmeister genannt wird, wenn er dabey zugleich die Aufsicht über den Wald und dessen Nutzung hat.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_2_2210
Keine exakte Übereinkunft gefunden.