
Wiederbeschaffungskosten sind im Schadensrecht der Zeitwert abzüglich des Restwertes der beschädigten Sache. Beispiel: A fährt grob fahrlässig mit seinem Traktor in den 10 Jahre alten Polo des B. Der Zeitwert des Polos beträgt 2.000,-. Da er noch einen Restwert von 250,- Euro hat, verbleibt ein Wiederbeschaffungswert von 1.750,-. Siehe auch un...
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