
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins und aller Vertragsunterlagen kann der Versicherungsnehmer dem Vertrag widersprechen. Gewährleistet die Versicherung allerdings bereits vorläufigen Versicherungsschutz, erlischt das Widerspruchsrecht. Das Versicherungsvertragsgeset...
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