[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. ich widerlege, habe widerlegt, die Unrichtigkeit eines Sache mit Gründen beweisen. Ein Vorgeben widerlegen. Jemanden widerlegen, ihn von einem Irrthume überführen Daher die Widerlegung, plur. die -en, so wohl die Handlung, als auch die Sch st, welche sie enthält.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_1_1998
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