
Die Wesentlichkeitstheorie wurde vom Bundesverfassungsgericht entwickelt und besagt, dass im Bereich der untergesetzlichen Normsetzung „wesentliche Entscheidungen“ durch das Parlament selbst getroffen werden müssen. Ermächtigt der Gesetzgeber die Verwaltung zum Erlass von Rechtsverordnungen oder von autonomen Satzungen, so darf er die wesent...
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Mit Wesentlichkeitstheorie wird die vom Bundes-verfassungsgericht aufgestellte Forderung bezeichnet, dass im Rahmen der Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen gemäß Art. 80 GG, die wesentlichen Fragen vom Gesetzgeber selbst geregelt werden müssen (BVerfGE 47, 46 ff). In einer späteren Entscheidung erweiterte das Bundesverfassungsgericht die ...
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