
Im Wertpapierhandelsgesetz - im Zuge des zweiten Finanzmarktförderungsgesetze s - zur Mitwirkung bei der Aufsicht des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel vorgesehenes Organ, das aus Vertreter n der Länder gebildet wird. Jedes Land entsendet einen Vertreter . Die Bundesministerien der Finanzen, der Justiz und für Wirtschaft, die Deuts.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/wertpapierrat/wertpapierrat.htm
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