
Mit Werkstattverhältnis bezeichnet man das Beschäftigungsverhältnis der behinderten Beschäftigten einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 39 SGB IX [jurisLink*] und der §§ 136 ff SGB IX [jurisLink], soweit ihre Arbeitsleistung nicht mit der eines Arbeitnehmers gleichzusetzen ist (§ 138 Abs. 1 SGB IX [jurisLink]; ...
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