
Wergeld (auch Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld, Friedegeld, Compositio, Weregildus, vom althochdeutschen wer = „Mann“, verwandt mit lat. vir) war im germanischen Recht das Sühnegeld, eine Entschädigung, die ursprünglich den nächsten Angehörigen eines Erschlagenen vom Totschläger (vergleiche unter: Tötungsdelikt) bezahlt werden musste, abe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wergeld

ist im Mittelalter die in Sachen (z. B. Vieh, Waffen, Geräte) erbrachte Ausgleichsleistung für die ausgleichspflichtige Tötung eines Menschen. Das W. lässt sich bereits für die Germanen vermuten. Es fällt teilweise an die Verwandten des Getöteten, teilweise an den König (Friedensgeld). Es wird vermutlich ursprünglich im einzelnen Fall beso...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Wergeld (mhd. wergelt, ahd. weragelt; aus ahd. wer = Mann, Mensch und gelt = Zahlung; auch werunge, mangelt, blotgelt.) Nach german. Gewohnheitsrecht vom FMA. bis ins HMA. gebräuchliche Ablösung der Blutrache durch Sühnezahlung (Sach- oder Geldleistung), wobei eher der Schadensausgleich als die Stra...
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Wergeld , Blutgeld, im germanischen Recht (bis zum 13. Jahrhundert) Sühnegeld für einen Totschlag, das an die Sippe des Erschlagenen entrichtet werden musste.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Wergeld wird eine Sühneleistung bezeichnet, die im vorstaatlichen Bußensystem/Privatstrafrecht für die Tötung eines Menschen an die Familie des Opfers zu erbringen war. Das Wergeld war nach Geschlecht, Alter und sozialem Status differenziert. Für ein Beispiel siehe unter lex salica.
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https://www.lexexakt.de/glossar/wergeld.php

Wergeld (Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld [wer = Mann], Friedegeld, Buße, Compositio, Weregildus), diejenige Geldsumme, welche nach altdeutschem Recht von einem Totschläger denen gezahlt werden mußte, welche eigentlich die Blutrache (s. d.) wegen eines erschlagenen Freien auszuüben hatten, d. h. den Agnaten (s. d.) nach der Nähe des Grades, in d...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die in Geld, Vieh, Waren bestehende Sühnezahlung des Totschlägers an die Familie des Erschlagenen (s. Blutrache).
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

im germanischen und mittelalterlichen Recht Sühnezahlung für Tötung an die Sippe des Erschlagenen, gezahlt vom Täter oder seiner Sippe.
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https://www.wissen.de//lexikon/wergeld
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