[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Weinherr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten, z. B. zu Braunschweig, Aschersleben u.s.f. gewisse Rathsherren, welche über den Wein und Weinkeller des Rathes die Aufsicht haben. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_1_1513