[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -este, adj. et adv. 1 Fähig, eine Wehr, d. i. ein Gewehr, zu tragen, jetzt nur noch bey den Jägern, wenn sie freygesprochen werden, und aus dem Stande der Lehrlinge, da ihnen denn das Seitengewehr mit gewissen Feyerlichkeiten angeleget wird. Ehedem war es auch von den Rittern üblich. ...
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