[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Von kehren, wenden, auf solche Art entfernen. Das Gesicht von etwas wegkehren, wegwenden 2. Von kehren, verrere, auf solche Art entfernen. Eine Unreinigkeit wegkehren. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_1_1200