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Passivlegitimation

Passivlegitimation Logo #42000 Passivlegitimation (auch Sachbefugnis) ist die Zuständigkeit einer Person für einen Rechtsanspruch nach materiell-rechtlichen Aspekten. In passiver Weise gilt dies, wenn man der Anspruchsrepetent (Anspruchsgegner oder Schuldner) ist. Man fragt also danach, wer der Träger einer Pflicht ist. Umgangssprachlich kann man das so formulieren: „Wen m...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Passivlegitimation

Passivlegitimation

Passivlegitimation Logo #42134Pạssivlegitimation, Prozessrecht: Sachlegitimation.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Passivlegitimation Logo #42834Siehe unter Aktivlegitimation.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/passivlegitimation.php

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Passivlegitimation Logo #42871im Zivilprozessrecht Unterfall der Sachlegitimation (Sachbefugnis des Beklagten).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/passivlegitimation
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