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Wechselverbindlichkeit

Wechselverbindlichkeit Logo #42090ist die Verpflichtung aus einem Wechsel. Bei einer W. werden Wechselsumme und Nebenansprüche (Art. 48, 49 WG) geschuldet oder es wird für die Bezahlung gehaftet. Hauptwechselschuldner ist der Akzeptant (Art. 28 WG). Außerdem haften aus dem Wechsel der Aussteller (Art. 9 I WG), jeder Indossant (Art. ...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Wechselverbindlichkeit.htm

Wechselverbindlichkeit

Wechselverbindlichkeit Logo #40050ist die Verpflichtung aus einem Wechsel. Bei einer W. werden Wechselsumme und Nebenansprüche (Art. 48, 49 WG) geschuldet oder es wird für die Bezahlung gehaftet. Hauptwechselschuldner ist der Akzeptant (Art. 28 WG). Außerdem haften aus dem Wechsel der Aussteller (Art. 9 I WG), jeder Indossant (Art. 15 I WG) und der Wechselbürge (Art. 32 I WG). ...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Wechselverbindlichkeit.html
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