
Form des Mahnverfahrens, das - wie auch der Wechselprozess - stark vereinfacht ist. Der Antrag auf Einleitung und Erteilung eines Wechselmahnbescheid s ist beim zuständigen Amtsgericht - am Sitz des Antragstellers - zu stellen. Dabei muss die Wechselurkunde bez. und ggf. in Wechselabschrift beigefügt werden. Einziges Rechtsmittel des Schuldner s ...
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