
Beleihung ( Verpfändung ) von Wechsel n durch Banken bzw. ggf. durch die Zentralbank als Form des Lombardkredit s. Im Bereich der Geschäftsbanken relativ selten auftretend. Dient Banken zur Refinanzierung ; vor allem solche, die nur sehr kurzfristigen Liquiditätsbedarf haben, vermeiden den mit - soweit zulässig - einer Wechselrediskontierung......
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