
Eine Warenverkehrsbescheinigung (WVB) ist ein Präferenzpapier, das - vorgelegt beim Zoll - im Rahmen von Freihandelsabkommen beim Import von Waren aus einem Abkommensstaat eine Verringerung oder Befreiung vom Zoll (Präferenzzollsatz) zur Folge hat, sofern es sich materiell um Ursprungswaren handelt. Dies können unter anderem (in der EU) folgend...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Warenverkehrsbescheinigung

Benötigt, wenn Ware aus einem Land in ein anderes Land exportiert wird und zwischen beiden Ländern ein Handelsabkommen besteht. Diese Warenverkehrsbescheinigungen führen zur Präferenzberechtigung. Warenverkehrsbescheinigungen sind z. B.: EUR.1 für den Warenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und Ländern, mit denen die EG durc...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

ist eine Bescheinigung, die vom Zollamt ausgestellt wird. Sie dient dazu, im Warenverkehr innerhalb der EG ermäßigte Zolltarife zu erlangen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Offizielles Dokument, das Auskunft ueber den Ursprung eines Produktes gibt. Diese Warenverkehrsbescheinigung wird vom Exportunternehmen ausgestellt und dient auch fuer steuerliche Aspekte als klarer Nachweis des Ursprunglandes
Gefunden auf
https://www.logistik-lexikon.de/

Der Begriff Warenverkehrsbescheinigung kommt aus dem internationalen Handel. Die Warenverkehrsbescheinigung ist ein offizielle Dokument, das Auskunft über den Ursprung eines Produktes klärt. Diese Warenverkehrsbescheinigung wird vom Exportunternehmen ausgestellt und dient auch für steuerliche Aspekte als klarer Nachweis des Ursprunglandes.
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/w/warenverkehrsbescheinigung.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.