[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur bey den Zimmerleuten üblich ist, einen Stamm Bauholz in dem Walde nur aus dem Groben beschlagen; vielleicht, weil dadurch dem Grundherren sein Waldrecht erhalten wird. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_434