[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Waldrecht, des -es, plur. die -e. 1 Gerechtsame, welche dem Waldherren oder Grundherren eines Waldes gebühren. So ist es an einigen Orten ein Waldrecht, daß dem Grundherren der Abfall von dem im Walde beschlagenen Bauholze gebühret. 2. Eine Verordnung in Wald- und Holzsachen. So heißt... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_433