
Eine Waisenrente ist eine Dauerzahlung der gesetzlichen Sozialversicherung (gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung) oder im Versorgungsrecht (nach den §{§|38|bvg|juris} ff. Bundesversorgungsgesetz), die im Falle des Todes des Rentenberechtigten an dessen Kinder – und unter Umständen auch an andere Angehörige – gezahlt wird. Sie...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Waisenrente

Lebt ein Elternteil nicht mehr oder sind beide verstorben, so kann der Auszubildende nur unabhängig von dessen/ihrem
Einkommen gefördert werden. Eine Waisenrente ist beim Auszubildenden als Einkommen anzusehen, auf das ein eigener
Freibetrag gewährt wird. Mehr d...
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https://www.bafoeg-rechner.de/Glossar/Waisenrente.php

Stirbt ein Elternteil und die Wartezeit von 5 Jahren ist erfüllt, erhalten die Kinder des Verstorbenen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Waisenrente. Diese wird maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn die Schul- oder Berufsausbildung andauert oder das Kind aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderu...
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https://www.bvv.de/ueber-den-bvv/glossar/

Die Kinder eines verstorbenen Versicherten erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Waisenrente. Solange die Waise nicht volljährig ist, werden eigene Einkünfte nicht auf die Rente angerechnet. Über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum 27. Geburtstag wird die Rente gezahlt, solange sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet ode...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Stirbt ein Elternteil und ist die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, erhalten die Kinder des Verstorbenen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Waisenrente. Über das 18. Lebensjahr hinaus wird die Waisenrente für die Kinder gezahlt, die noch in Schul- oder Berufsausbildung stehen und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40185

siehe hierzu: Rente - Renten an Hinterbliebene
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterlag bis 31.12.2004 nur mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung. Ab 1.1.2005 kommt auch für die Waisenrente die Neuregelung zur Besteuerung gesetzlicher Renten zur Anwendung. (vgl. Lexikon Rente)
siehe hierzu auch: ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Waisenrente, Hinterbliebenenrente in der Sozialversicherung oder an Hinterbliebene von Kriegsopfern. In der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die Höhe der Halbwaisenrente 10 %, die der Vollwaisenrente 20 % der Rente der/des Verstorbenen (§ 48 SGB VI). Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zu...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Anspruch auf Halbwaisenrente haben Kinder des verstorbenen Versicherten, wenn sie noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil haben und der verstorbene Elternteil bis zu seinem Tode die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Vollwaisenrente erhal...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Waisenrente.html

Die Waisenrente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Sie soll die Kinder im Falle des Todes eines oder beider Elternteile finanziell absichern. Wie die Witwen- und die Erziehungsrente gehört die Waisenrente zu den Hinterbliebenenrente n, die die zurückbleibenden Angehörigen für den ausfallenden Unterhalt entschädigen sollen......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/waisenrente/waisenrente.htm

bis zu einem bestimmten Alter (Vollendung des 18. Lebensjahrs, unter besonderen Voraussetzungen, wie Ausbildung, Vollendung des 25. Lebensjahrs, bei Unterbrechung oder Verzögerung der Ausbildung durch Wehrdienst oder Ersatzdienst auch für einen entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus) gezahlte Hinterbliebenenrente für Kinder vers...
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https://www.wissen.de//lexikon/waisenrente
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