Klarieren (neulat.), klären, bereinigen, frei machen; ein Schiff und seine Ladung verzollen und dadurch zum ungehinderten Absegeln oder Einsegeln frei machen; daher Klarierungsschein (Zollklarierungsschein), der Schein, den der Schiffer in den Seestädten vom Zollamt erhält, daß Schiff und Ladung in gehöriger Ordnung und der Zoll bezahlt sei. I... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html