
In Deutschland kann das Gericht in einem Strafprozess bei entscheidungserheblichen Beweisanträgen einen Beweisantrag mit Wahrunterstellung gemäß § 244 Abs. 3 StPO ablehnen. Das ist dann der Fall, wenn eine erhebliche Behauptung, die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen werden soll, so behandelt werden kann, als wäre die behauptete Tatsache...
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Von Wahrunterstellung spricht man im Strafprozessrecht, wenn eine erhebliche Behauptung die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen werden soll, vom Gericht ohne Beweiserhebung so behandelt wird, als wäre sie wahr (§ 244 Abs. 3 S. 2 StPO). Ein zugehöriger Beweisantrag kann dann als überflüssig zurückgewiesen werden. Die Sachverhaltsaufklärun...
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https://www.lexexakt.de/glossar/wahrunterstellung.php
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