Wahlreich , im Gegensatz zum Erbreich dasjenige Reich, dessen Regierung dem Regenten nur für seine Person übertragen ist. Mit dem Tode des gewählten Regenten ist in dem W. der Thron erledigt. Solche Wahlreiche waren die Republik Polen und das ehemalige Deutsche Reich. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html