
Wahlprotest , der Einspruch gegen die Gültigkeit einer Wahl, namentlich gegen diejenige eines Volksvertreters. Nach der Geschäftsordnung des deutschen Reichstags muß eine Wahlanfechtung seitens eines oder mehrerer Wähler binnen zehn Tagen nach Eröffnung des Reichstags und bei Nachwahlen, die während einer Session stattfinden, binnen zehn Tage...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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