
Wahlmonarchie bezeichnet eine Monarchie, deren Herrscher nicht durch Erbfolge, sondern durch eine Wahl bestimmt werden. == Historische Wahlmonarchien == === Heiliges Römisches Reich === → Hauptartikel: Heiliges Römisches Reich Der Tod des letzten Karolingers führte im Jahr 911 zum ersten Mal zu einer Königswahl im Ostfränkischen Reich. Nach...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlmonarchie

Wahlmonarchie, (Wahlkönigtum), eine Form der Monarchie, bei der der neue Herrscher (z. B. nach dem Tod des Monarchen) durch Wahl bestimmt (z. B. Polen 1572†’1795), aber oft auch durch ein engeres Wahlkollegium berufen wird, z. B. die Kurfürsten im Heiligen Römischen Reich; Gegensatz: Erbmonarchie. (...
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Wahlmonarchie , s. Monarchie.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

eine monarchische Staatsform, bei der der Monarch sein Amt auf Lebensdauer ausübt und der Nachfolger durch Wahl eines Kollegiums bestimmt wird. Das mittelalterliche Kaiserreich war verfassungsrechtlich eine Wahlmonarchie, in der politischen Wirklichkeit aber seit Mitte des 15. Jahrhunderts eine Erbmonarchie. Als Wahlkollegium fungierten die K...
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