
Völkergewohnheitsrecht ist eine Form ungeschriebenen Völkerrechts, das durch allgemeine Übung, getragen von der Überzeugung der rechtlichen Verbindlichkeit der Norm, entsteht. == Definition == Nach Art. 38 Abs. 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs (IGH-Statut) ist das Völkergewohnheitsrecht neben den völkerrechtlichen Verträgen un...
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Mit Völkergewohnheitsrecht wird Gewohnheitsrecht auf der Ebene des Völkerrechts bezeichnet. Zur Bildung von Völkergewohnheitsrecht ist die einheitliche dauerhafte Übung mit der opinio iuris sive necessitatis notwendig. Zur Möglichkeit eines Völkerrechtssubjekts die Bindung auszuschließen siehe unter persistent objector.
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