
ist im römischen Recht die Einsetzung eines Ersatzerben für den einfachen Fall, dass der an erster Stelle Eingesetzte nicht Erbe wird. Die regelmäßige V. steht in Gegensatz zur Pupillarsubstitution, bei der einem unmündigen (lat. [ M.] ) suus (pupillus) für den Fall, dass er als Unmündiger sterben sollte, ein Ersatzerbe eingesetzt wird.Kaser...
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Mit Vulgarsubstitution wurde im gemeinen Recht eine Erbeinsetzung bezeichnet die davon abhängig ist, dass eine vorrangige Erbeinsetzung unwirksam ist (Vgl. Göschen, Vorlesungen über das gemeine Civilrecht S. 165 ff). Heute spricht man von Ersatzerbschaft. Beispiel: A hat in seinem Testament seine Tochter B als erste Erbin seines gesamten Vermög...
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https://www.lexexakt.de/glossar/vulgarsubstitution.php

Vulgarsubstitution , s. Substitution.
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