
Nach der gesetzlichen Zielsetzung sollen Altersrenten erst ab der Vollendung des 63. bzw. 65. Lebensjahres an beginnen (regulärer Rentenbeginn). Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen kann sich die Rente für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3% mindern. Die Rentenminderung b...
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