[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Vorwärts oder hervor strecken. Die Hand, die Zunge vorstrecken. 2. Leihen, doch nur in solchen Fällen, wo man jemanden etwas leihet, welches er in einem andern Dinge von eben derselben Art und eben demselben Werthe wieder gibt. Man strecket jemanden Geld vor, wenn man ihm...
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