Vorsteürabzug Bedeutung

Suchen

Vorsteürabzug

Vorsteürabzug Logo #42749Jegliche Waren und Leistungen sind, Ausnahmen ausgenommen, mit der gesetzlichen Umsatzsteür belastet, die vom Endverbraucher getragen wird. Erwirbt ein Geschäftsinhaber Waren oder Leistungen für den Zweck seines Unternehmens, kann er die enthaltene Umsatzsteür als Vorsteürabzug geltend machen. Bedingung ist ein ordnungsgemässer Beleg, bei dem...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42749
Keine exakte Übereinkunft gefunden.