
Dieser Grundsatz besagt, dass die Vermögenswerte im besten Interesse der Mitglieder angelegt und breit gestreut sein sollten, um Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität der Vermögensanlage sicherzustellen. Nach der vorgeschlagenen Richtlinie sollen Anlagen in Aktien und Risikokapital nicht in ungebührlicher Weise eingeschränkt werd...
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
Keine exakte Übereinkunft gefunden.