
Wer Vorruhestandsgeld bezieht ist in der gesetzlichen Krankenversicherung wie ein Arbeitnehmer pflichtversichert. Voraussetzung ist, daß der Vorruhestandsgeldbezieher vor Bezug des Vorruhestandsgeldes ebenfalls versicherungspflichtig war und z.T., daß das Vorruhestandsgeld mindestens 65 % des Brutto...
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