
Mit Vorpfändung wird eine Benachrichtigung des Schuldners bezeichnet, dass eine Forderungspfändung bevorsteht mit der Aufforderung an den Drittschuldner nicht an den Schuldner zu zahlen und der Aufforderung an den Schuldner sich der Verfügung über die Forderung zu enthalten (§ 845 ZPO). Die Vorpfändung findet gemäß § 857 ZPO auch bei der Z...
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Möglichkeit der Sicherung für einen Gläubiger , der eine Zwangsvollstreckung in Geldforderungen (und andere Rechte) betreibt und bereits einen Vollstreckungstitel besitzt (Vollstreckungsklausel und Zustellung sind nicht erforderlich). Die Vorpfändung hat den Zweck, bei Verzögerungen der Pfändung ein vorläufiges Zahlungsverbot zu erwirken (.....
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