
Ein Vornahmeurteil nach {§|113|vwgo|juris} Absatz 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist im deutschen Verwaltungsrecht eine mögliche Urteilsform einer Verpflichtungsklage. Beim Vornahmeurteil verpflichtet das Gericht die Behörde den begehrten Verwaltungsakt vorzunehmen, ohne dass dieser noch ein Ermessensspielraum verbleibt. Dies ist ab...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vornahmeurteil
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