[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. vor ein anderes Ding legen. 1. Eigentlich. Ein Schloß vorlegen, ein bewegliches Schloß vor die Thür legen oder hängen; da denn ein solches beweglicher Schloß ein Vorlege- oder Vorhängeschloß genannt wird. Einen Recipienten vorlegen, vor den Brennkolben. Pferde vorlegen,...
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