[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. vor sich oder vor einen andern fordern, besonders vor Gericht fordern: vorladen, ehedem vorbiethen, vorheischen. Jemanden vorfordern lassen. Daher die Vorforderung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1589