
Die Verlustantizipation ist ein Bestandteil des deutschen Bilanzrechts. Das Prinzip der Verlustantizipation besagt, dass Verluste bereits zu dem Zeitpunkt erfolgswirksam vereinnahmt werden müssen, zu dem sie absehbar sind, ohne dass sie hinsichtlich tatsächlichem Eintritt, Eintrittszeitpunkt und/oder Höhe feststehen. Der Verlustantizipation lie...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verlustantizipation

Der handelsrechtliche Grundsatz der Verlustantizipation besagt, dass alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, vorwegzunehmen sind. Bei der Verlustantizipation handelt es sich um eine Konkretisierung des Vorsichtsprinzips.
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
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