
Die Voranfrage durch den Versicherten beim privaten Krankenversicherer ist zweckmäßig in Zweifelsfällen, in denen die Leistungspflicht nicht ohne weiteres den AVB zu entnehmen ist. Im allgemeinen ist es sinnvoll, die Voranfrage schriftlich unter Bezugnahme auf eine beigefügte ärztliche Bescheinigung...
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