
Der Begriff Vor-Ort-Landrat ist eine in der Verwaltungspraxis und -wissenschaft gebräuchliche Bezeichnung für einen Landrat (oder Oberbürgermeister), der im Wege der Organleihe öffentliche Aufgaben als untere Landesbehörde wahrnimmt, und zwar nicht nur für seinen eigenen Landkreis (oder seine eigene kreisfreie Stadt), sondern auch für ander...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vor-Ort-Landrat
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