
ist die zwangsweise Durchsetzung eines Anspruchs oder einer Anordnung. Im altrömischen Recht geschieht die V. im Legisaktionenverfahren mit Hilfe der Legisaktion durch Handanlegen (lat. ] legis actio per manus iniectionem) und der Legisaktion durch Pfandergreifen (lat. legis actio [
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mit Vollstreckung wird die zwangsweise Durchsetzung von staatlichen Entscheidungen bezeichnet. Im Zivilrecht gibt es die Zwangsvollstreckung, im Strafrecht den Strafvollzug und Verwaltungsrecht den Verwaltungszwang.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/vollstreckung.php

Verfahren zur Durchsetzung von für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidungen eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde durch besondere staatliche Vollstreckungsorgane. Der staatliche Strafanspruch wird durch Strafvollzug vollstreckt.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/vollstreckung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.