
Der Begriff Vollgeschoss hat unterschiedliche Bedeutungen: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vollgeschoss

english: entire floor; full storey Bauordnungsrechtlich ist jedes Geschoss ein Vollgeschoss. Überwiegend ist in den Landesbauordnungen eine Mindesthöhe von 2,30 m bestimmt, soweit die Räume zum dauernden Aufenthalt von Personen geeignet sein sollen. Gemessen wird von der Fußbodenoberkante zur Fußbodenoberkante des darüber liegenden Geschosses...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Jedes Geschoss wird bauordnungsrechtlich als Vollgeschoss bezeichnet. Bei Vollgeschossen wird eine Mindesthöhe von 2,30 Metern verlangt, wenn sich in den Räumen dauernd Personen aufhalten. Gemessen wird die Mindesthöhe des Vollgeschoss von der Fußbodenoberkante zur Fußbodenoberkante des darüber liegenden Geschosses. ...
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