[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. seine völlige Gültigkeit, seinen vollen Werth habend, den es haben soll. Eine vollgültige Münze. Das ist keine vollgültige (hinlängliche) Entschuldigung. Das vollgültige Verdienst Christi. Figürlich heißt in der Artillerie ein Stück vollgültig, wenn es an de...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1419
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