
Volkseigentum ist eine besondere Form des Eigentums, das in sozialistischen Rechtsordnungen mit einem dichotomischen Eigentumsbegriff zu finden ist. Der Begriff des Volkseigentums wird teilweise als irreführend angesehen, weil weder das Volk Inhaber des Volkseigentums sei, noch dem Volk als ganzem („jedermann“), sondern nur einzelnen Beliehen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Volkseigentum

in der DDR bis 1990 die nach Art eines Obereigentums ausgestaltete öffentlich-rechtliche Sachherrschaft des Volkes über Unternehmen der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft. Das Volkseigentum war unveräußerlich und unbeleihbar; es war strafrechtlich besonders geschützt. Vor allem in der Industrie der DDR bildete das Volkseigentum...
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https://www.wissen.de//lexikon/volkseigentum
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