[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur in der Landwirthschaft einiger Gegenden üblich ist, das Rühren, oder die dritte Umpflügung des Ackers zur Wintersaat zu bezeichnen, so fern es mit dem Pfluge geschiehet; an andern Orten vierarten, von arten, ähren, pflügen.
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