
Wird ein Gebäude veräußert, so tritt der Erwerber in den Versicherungsvertrag ein. Er hat nach Kenntniserlangung des bestehenden Versicherungsvertrages die Möglichkeit, den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen.Der Veräußerer oder der Erwerber haben der Versicherung den Eigentumswechse...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40185

Veräußerung, die rechtsgeschäftliche ûbertragung von Sachen (ûbereignung), Forderungen (Abtretung) oder dinglichen Rechten auf eine andere Person. Durch Gesetz, Gerichte oder andere Behörden kann die Veräußerung untersagt werden (Veräußerungsverbot), z. B. im Insolvenzverfahren.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Veräußerung ist mit dem Begriff Verkauf gleich zu setzen. Wer etwas veräußert, übertragt das alte Eigentum dem neuen Eigentümer. Das zu veräußernde Mittel wechselt somit den Eigentümer. Es kann aber auch sein, dass dieses Mittel im Besitz des alten Ei...
Gefunden auf
https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/v/veraeusserung/

Veräußerung ist ein anderer Begriff für Verfügung.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/veraeusserung.php

Veräußerung (lat. Alienatio), das ûbertragen oder Aufgeben eines Rechts. Die Befugnis zur V. liegt in der Regel in dem fraglichen Recht selbst; sie kann aber teils durch dessen besondere Natur, teils durch besondere gesetzliche oder auf Vertrag oder letztwilliger Verfügung oder richterlicher Verfügung beruhende Beschränkung ausgeschlossen sei...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Übertragung von Rechten, z. B. des Eigentums oder einer Forderung ( Abtretung ). Eine Veräußerung zuwider einem gesetzlichen oder behördlichen Veräußerungsverbot ist nichtig, bei nur relativem Veräußerungsverbot nur gegenüber Personen, die dadurch geschützt werden sollen, dagegen nicht bei gutem Glauben des Erwerbers....
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/veraeusserung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.