
Die V. ist zuständig für alle Streitigkeiten, die das öffentliche Recht (Verwaltungsrecht) betreffen, es sei denn, diese sind gesetzlich anderen Gerichtsbarkeiten zugewiesen (z.B. den Verfassungs-, Finanz- oder Sozialgerichten). Die V. übt die Rechtskontrolle über die Verwaltung aus, d.h. sie stellt die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten fe...
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die Rechtsprechung in Sachen der Verwaltung. Die Regelung in der Bundesrepublik Deutschland ist verschieden für die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit und die besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit. Organisation, Zuständigkeit und Verfahren der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassu...
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