
verpackter Gegenstand sowie Kisten, Koffer oder ähnliches Behältnis, die ein Kreditinstitut zur Aufbewahrung (Verwahrung) in seinem Tresor oder Stahlschrank entgegennimmt (geschlossenes Depot, Depotgeschäft ). Nach den ergänzend zum allgemeinen Bankvertrag vereinbarten “Bedingungen für die Annahme von V.” muss das Verwahrstück so versch.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verwahrstueck/verwahrstueck.htm
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