
Ausländische Fondsanteile dürfen nur in Deutschland veröffentlicht/zum Vertrieb angeboten werden, wenn die Investmentgesellschaft das Anzeigeverfahren für den öffentlichen Vertrieb beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ordnungsgemäß durchlaufen haben.
Gefunden auf
https://boersenlexikon.faz.net/vertrieb.htm

Bevor ausländische Fondsanteile in Deutschland öffentlich zum Vertrieb angeboten werden können, muß die > Investmentgesellschaft das Anzeigeverfahren für den öffentlichen Vertrieb beim > Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) ordnungsgemäß durchlaufen haben. Fondspreise können auch o...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Bevor ausländische Fondsanteile in Deutschland öffentlich zum Vertrieb angeboten werden können, muß die Investmentgesellschaft das Anzeigeverfahren für den öffentlichen Vertrieb beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) ordnungsgemäß durchlaufen haben. Fondspreise können auch ohne Vertriebsz...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42219
(Börse & Finanzen) Bei börsengehandelten Investmentfonds ist aus Gründen der Transparenz und des Anlegerschutzes für den Handel über eine deutsche Börse eine Vertriebszulassung in Deutschland notwendig. © Deutsches Derivate Institut
Gefunden auf
https://www.onpulson.de/lexikon/5283/vertriebszulassung/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.