
Von Vertretenmüssen spricht das deutsche allgemeine Schuldrecht, wenn es ausdrücken will, dass jemand für eigenes oder fremdes Verschulden einzustehen hat. Schuldhaft handelt derjenige, == Gesetzliche Regelung == Was der Schuldner zu vertreten hat, regelt das BGB in den §§ 276 bis 278. Grundsätzlich hat er eigenen Vorsatz und Fahrlässigkeit...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vertretenmüssen
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